Visa Informationen Costa Rica und Kuba

Kaplan kann keine Visa ausstellen oder beantragen, aber wir können Ihnen bei den verschiedenen Schritten behilflich sein. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Falls Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben, informieren Sie sich bitte bei der US Botschaft über die Einreisebestimmungen.
Visainfos Costa Rica
Für deutsche Staatsbürger ist ein Aufenthalt von maximal 90 Tagen in Costa Rica visumsfrei. Zur Einreise benötigt man lediglich einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie ein gültiges Rückflugticket. Durch eine Ausreise von mindestens 72 Stunden (z.B. nach Panama) kann der Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängert werden. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Botschaft Costa Ricas.
Visainfos Kuba
Zur Einreise nach Kuba benötigen deutsche und österreichische Staatsbürger eine sog. Touristenkarte (Visum), einen Reisepass der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie ein gültiges Rückflugticket. Wichtig: Ebenso muss bei Einreise eine gültige Auslandskrankenversicherung vorgelegt werden. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Botschaftsseite von Kuba.
Touristenkarte
Wer beantragt die Touristenkarte?
Die Touristenkarte muss von jedem Individual-Reisenden selbst erworben werden.
Wo beantragt man die Touristenkarte?
In den meisten Fällen ist es möglich, die Karte vor Abflug am Check-In Schalter der Airline am Flughafen für ca. 25 € zu kaufen (z.B. Condor, Air Berlin). Alternativ kann die Touristenkarte bei der Kubanischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Dies ist allerdings mit einem Aufpreis verbunden, da es sich um einen „nicht persönlichen“ Antrag handelt. Bitte klären Sie mit Ihrer Airline vor Abflug, wo Sie die Touristenkarte erwerben können. Die Einreise nach Kuba ohne ausgefüllte Karte ist nicht möglich.
Wie lange ist die Touristenkarte gültig bzw. wie lange darf ich im Land bleiben?
Die Touristenkarte gilt für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Vor Ort kann der Aufenthalt gegen eine geringe Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden. Nach einer Ausreise (z.B. nach Cancun) kann man am nächsten Tag wieder als Tourist einreisen und wieder für 30 Tage bleiben bzw. um weitere 30 Tage verlängern.
Gibt es für mich als Sprachschüler eine andere Option für einen längeren Aufenthalt, z.B. ein Visum?
Ein Visum für einen Sprachschul-Aufenthalt gibt es nicht. Das Visum für akademische Aufenthalte gilt nur bei einem Studium an einer Universität.
Kubanisches Konsulat, Gotlandstr. 15, 10439 Berlin
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8:30 – 11:30 Uhr
Mi.: auch 14:00 -16:00 Uhr
Tel. (14-16 Uhr): (030) 44793 109/105
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