Brexit – Fragen und Antworten

Hast du Fragen zu Sprachreisen in Großbritannien nach Brexit? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Kaplan - Brexit FAQs

Hier findest du eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen

Visum

Ist für die Einreise nach Großbritannien ein Visum erforderlich?

Ab dem 1. Januar 2021 unterliegen EU-, EWR- und Schweizer Bürgerinnen und Bürger den britischen Einwanderungsbestimmungen und -verfahren nach dem Brexit. Sie können jedoch mit minimalen Einwanderungskontrollen im Rahmen der „Visitor Route“ für Kurzreisen oder Studienaufenthalte nach Großbritannien einreisen. Für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten müssen Studierende kein Visum beantragen und die Berechtigung zum Aufenthalt in Großbritannien für mehr als sechs Monate wird bei der Ankunft in Großbritannien erteilt.

Um länger als sechs Monate zu studieren, müssen Studierende Folgendes beantragen:

1. Ein „Short-Term Study Visa“ (STSV), um die englische Sprache in Großbritannien zu erlernen. Dieses Visum ist nur für Englisch-Sprachkurse, die länger als sechs Monate und bis zu 11 Monate dauern, erforderlich.

2. Um länger als ein Jahr zu studieren, musst du ein „Student-Route-Visa“ beantragen, das nur bei Kaplan Edinburgh beantragt werden kann.

Kann ich weiterhin mit meinem Personalausweis anstelle meines Reisepasses reisen?

Nach dem 1. Oktober 2021 können Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz keinen Personalausweis mehr für die Einreise nach Großbritannien verwenden. Kaplan empfiehlt allen Kursteilnehmenden, die einen Kaplan-Kurs buchen, mit ihrem Reisepass zu reisen.

Wie lange im Voraus muss ich mein Visum beantragen?

Besuchervisum (Visitor Visa)

Es ist kein formeller Antrag erforderlich, daher solltest du bei deiner Ankunft dein Angebotsschreiben und den Nachweis deiner Unterkunft bereithalten, um zu zeigen, dass du an einer anerkannten Einrichtung studierst, falls du zur Überprüfung aufgefordert wirst.
 

Kurzzeit-Studierendenvisum (STSV) und Studierendenvisum (Short-term Student Visa (STSV), Student Visa)

Du kannst ein Kurzzeit-Studierendenvisum (STSV) bis zu drei Monate vor deiner Reise nach Großbritannien beantragen und ein Studierendenvisum (CAS) bis zu sechs Monate vor deiner Reise nach Großbritannien. Wenn dein Antrag erfolgreich ist, erhältst du entweder:

  • einen Aufkleber (Vignette), der in deinen Reisepass kommt (wenn du deine biometrischen Daten in einer Visumantragstelle angegeben hast)
  • einen Zugang, um deine Daten zum Aufenthaltsstatus online einzusehen (wenn du die Smartphone-App verwendet hast, um deine Identität nachzuweisen)

Die Vignette bzw. die Online-Daten zum Aufenthaltsstatus zeigen:

  • was dir gewährt wurde (z. B. ein Studierendenvisum);
  • den Zeitraum, in dem dein Visum gültig ist (Start- und Enddatum);
  • die Bedingungen für dein Visum.

Du solltest eine Entscheidung über dein Visum innerhalb von drei Wochen nach deinem Termin in der Visumantragstelle oder innerhalb von drei Wochen nach Einreichen deines Antrags erhalten.

Welche Dokumente für meinen Kurs oder den Nachweis, dass ich einen Kurs belegen werde, muss ich bei meiner Ankunft vorlegen?

Du musst gewährleisten, dass du die relevanten Dokumente mit dir führst, um zu zeigen, dass du zu einem Kurs an einer akkreditierten Einrichtung angenommen wurdest. Zu diesen Dokumenten gehören ein Angebotsschreiben oder eine Buchungsbestätigung sowie, wenn du zum Zeitpunkt deiner Einreise nach Großbritannien unter 18 Jahre alt bist, die Einverständniserklärung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten und der Nachweis deiner Unterkunft.

Kann ich meinen Kurs in Großbritannien verlängern?

Studierende mit einem Besuchervisum können ihren Kurs bis zu sechs Monate (nach Ablaufdatum des Visums) verlängern.

Studierende mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum können sich maximal 30 Tage nach dem letzten Enddatum ihres ursprünglichen Kurses im Vereinigten Königreich aufhalten.

Wenn du mit einem Student-Route-Visum bei Kaplan Edinburgh studierst, kannst du eine Visumverlängerung bei „UK Visas and Immigration“ (UKVI) beantragen. Die Länge des Visums, das dir von UKVI gewährt wird, hängt von der Länge des nächsten Kurses ab, für den du dein Visum beantragst.

Wie viel kostet die Beantragung eines Visums für Großbritannien?

Kurzzeit-Studierendenvisum: 186,00 GBP

Student-Route-Visum: 348,00 GBP (nur Kaplan Edinburgh)

Welche Unterlagen stellt mir Kaplan für meinen Visumantrag zur Verfügung?

Kaplan stellt dir eine Buchungsbestätigung (Booking Confirmation Document), einen Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) und, wenn du dich für das Student-Route-Visum bewirbst, eine Bestätigung über die Zulassung zum Studium (Confirmation of Acceptance of Studies) zur Verfügung.

Kann ich den Pre-Settled-Status auch nach Januar 2021 beantragen?

Nein, du kannst den Pre-Settled-Status nur beantragen, wenn du vor dem 31. Dezember 2020 in Großbritannien gelebt hast.

Ich überlege, einen Kurs für ein akademisches Jahr zu belegen. Kann ich die Beantragung eines Visums vermeiden, wenn ich für sechs Monate in das Vereinigte Königreich einreise, es dann verlasse und wieder zurückkomme

Besucher:innen können nur für bis zu sechs Monate in Großbritannien bleiben. Wenn du studieren möchtest und dein Akademisches Jahr länger als sechs Monate und kürzer als 11 Monate ist, musst du ein Kurzzeit-Studierendenvisum beantragen.

Wie wird meine sechsmonatige Einreise als Besucher:in berechnet?

Sie wird monatlich berechnet: Wenn du zum Beispiel am 4. Januar nach Großbritannien einreist, ist dein Besuchervisum sechs Monate lang gültig, daher läuft es normalerweise am 4. Juli ab.

Studium

Ist es momentan möglich, in Großbritannien zu studieren?

Natürlich. Als Besucher:in kannst du bis zu sechs Monate studieren, mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum bis zu 11 Monate und mit einem Student Route-Visum auch noch länger.

Kann ich nach Großbritannien einreisen und einen Online-Kurs machen, wenn die Schule aufgrund der Pandemie geschlossen ist?

Wenn es keine Reisebeschränkungen gibt, die von der britischen Grenzbehörde oder deinem Heimatland verhängt wurden, kannst du als Besucher:in für bis zu sechs Monate oder mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum für bis zu 11 Monate nach Großbritannien einreisen. Du kannst dich für unsere Online-Kurse einschreiben, wenn zu dieser Zeit kein Präsenzunterricht möglich ist.

Arbeit

Kann ich in Großbritannien ohne Visum studieren und arbeiten, wenn ich weniger als sechs Monate bleibe?

Wenn du nach dem 1. Januar 2021 ankommst, darfst du nicht arbeiten, wenn du ein Besuchervisum, ein Kurzzeit-Studierendenvisum oder ein Student-Route-Visum hast. Du darfst nur arbeiten, wenn du erfolgreich den Status „settled“ oder „pre-settled“ erhalten hast oder anderweitig eine Arbeitsbewilligung in Großbritannien erworben hast.

Kann ich mit einem Student-Route-Visum in Großbritannien arbeiten (während des Studiums bei Kaplan Edinburgh)?

Nein.

Kann ich ohne Visum in Großbritannien arbeiten?

Nein.

Kann ich ein Praktikum absolvieren?

Studierende, die als Besucher:innen oder mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum in Großbritannien einreisen, dürfen keine Arbeit irgendwelcher Art annehmen, einschließlich Hospitation, unbezahlte Praktika, Arbeitserfahrung oder Berufspraktika. Jede dieser Tätigkeiten gilt als Arbeit und ist somit nicht erlaubt.

Wie kann ich als Europäer:in in Großbritannien arbeiten?

Wenn du ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien arbeiten möchtest und keinen Pre-Settled- oder Settled-Status hast, musst du ein Facharbeiter-Visum beantragen. Studierende dürfen nicht arbeiten (siehe oben).

Unterkunft

Ändern sich durch den Brexit die Unterkunftsregeln?

Nein, es gibt keine Änderungen bei den Unterkunftsregeln. Dies gilt insbesondere für Studierende unter 18 Jahren, die ihre Unterkunft vor der Einreise nach Großbritannien gebucht haben müssen.

Unter 18-Jährige müssen außerdem die erforderliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Ankunft an der britischen Grenze vorlegen.

Krankenversicherung

Gilt meine europäische Krankenversicherungskarte auch in Großbritannien oder brauche ich eine private Versicherung?

Eine EKVK oder GHIC deckt die staatliche Gesundheitsversorgung ab, nicht die private medizinische oder zahnmedizinische Behandlung. Mit einer EKVK oder GHIC erhältst du eine Notfall- oder notwendige medizinische Versorgung zu den gleichen Kosten wie ein:e Einwohner:in des Landes, das du besuchst. Das bedeutet, dass du die medizinische Versorgung zu einem reduzierten Preis oder kostenlos erhältst. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf der Website https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1021.

Eine EKVK oder GHIC ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung – sie deckt nicht alles ab, wie z. B. die Bergrettung oder den Rückflug aus Großbritannien (medizinische Rückholung). Achte darauf, dass du sowohl eine Reiseversicherung als auch Ihre EKVK oder GHIC hast, bevor du reist.

Ist es verpflichtend, eine private Krankenversicherung zu haben, um nach Großbritannien zu reisen?

Wir empfehlen dringend eine Krankenversicherung für alle Studierenden; für unter 18-Jährige ist sie für den gesamten Aufenthalt bei uns verbindlich (gemäß unseren Geschäftsbedingungen). Wir können dir eine Versicherung anbieten, wenn du eine benötigst, aber bitte informiere dich im Voraus bei deiner Kaplan-Beratungsperson.

Deckt die von Kaplan empfohlene Krankenversicherung in Großbritannien die PCR-Tests ab?

Nein, eine Krankenversicherung deckt den PCR-Test nicht ab, sie deckt nur Notfälle ab.

Allgemein

Hat der Brexit Auswirkungen auf Reisen nach Schottland?

Schottland ist Teil von Großbritannien und als solches gelten die gleichen Regeln für EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen, die nach Schottland einreisen.

Rückerstattung

Erstattet Kaplan meine Kursgebühren, wenn mir ein Visum verweigert wird?

Ja, wir erstatten dir den vollen Betrag abzüglich der Kurier- und Anmeldegebühren. Für weitere Details lies bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.